AGB

Stand: 31.07.2024

1. Geltung der AGB

1.1. Diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen gelten für alleVerträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die mit der Modulform GmbH, Gewerbestraße 15, 15366 Hoppegarten (in der Folge: „wir“) zwischen dieser und ihren Kunden (in der Folge: „Kunde“ oder „Sie“) vereinbart werden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Abgabe derletzten verbindlichen zum Vertragsschluss führenden Erklärung des Kundengültige Fassung der AGB.

1.2. Diese AGB geltenausschließlich; Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kundenwird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn die Angebotsabgabe oderAngebotsannahme des Kunden unter Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenenAGB erfolgt oder, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGBabweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung vorbehaltlosausführen.

2. Vertragsschluss, Speicherung desVertragstextes

2.1. Erst mit ausdrücklicher Annahmeder Bestellung durch uns kommt der Vertrag zustande. Die Annahme oder Ablehnungdes Angebots erfolgt durch Annahme- oder Ablehnungserklärung per E-Mail an dievon Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Auch die bloße Versandmitteilung oder dieAbsendung der Ware an Sie gelten als Annahme des Angebots.

2.2. Wir speichern den Vertragstext(AGB und Bestellung) und senden Ihnen die Bestelldaten mit allen Informationenper E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auf unserer Webseite einsehen.

3. Vergütung, Rechnungsversand perE-Mail

3.1. Die Belieferung des Kundenerfolgt gegen Zahlung des Kaufpreises.

3.2. Ansonsten ist jede über den imAngebot und den Angebotsgrundlagen genannten Leistungsumfang hinausgehendeTätigkeit bzw. Leistung von uns gesondert zu vergüten.
3.3 Rechnungen versenden wir, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbartist, in digitaler Form per E-Mail. Wir weisen unsere unternehmerischen Kundendarauf hin, dass eine elektronische Rechnung buchhalterisch ausreichendist. 


4. Zahlung, Fälligkeit


4.1 Allegenannten Preise sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichenMehrwertsteuer. Die Versandkosten kommen jeweils noch dazu. Die Höhe derVersandkosten kann dem Angebot oder der gesonderten Versandkostenübersichtentnommen werden.
4.2 Alle Beträge sind – soweit nicht abweichend vereinbart – sofort zur Zahlungfällig und jeweils in voller Höhe ohne Abzug zu zahlen.
4.3 Wir sind bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, als MindestschadenVerzugszinsen und sonstigen Verzugsschaden in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGBzu verlangen. Das Recht einen weiteren Schaden oder höhere Zinsen aus einemanderen Rechtsgrund geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
4.4 Ein von uns nicht zu vertretener Untergang des Vertragsgegenstands nachGefahrübergang auf den Kunden lässt die Zahlungsverpflichtung des Kundenunberührt.

 

5. Eigentumsvorbehalt.


5.1. Gegenüber Unternehmern gilt:
5.1.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung desKaufpreises und unserer sonstigen Forderungen gegen den Kunden aus derlaufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zuderen Einlösung) in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dannbestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnungaufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, und sichert sodannden Saldo.
5.1.2. Die Vorbehaltsware darf vom Kunden nur im Rahmen des gewöhnlichenGeschäftsgangs und unter der Bedingung veräußert werden, dass dieKaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Der Kunde trittseine Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswarezur Sicherheit für alle uns im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Kundenzustehenden Ansprüche bereits jetzt an uns ab. Der Kunde ist zur Einziehung deran uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Ermächtigung des Kunden kannjedoch widerrufen werden, falls der Kunde mit seinen Zahlungen an uns in Verzuggerät. In diesem Fall sind wir bevollmächtigt, im Namen des Kunden dessenAbnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, uns zurGeltendmachung der Rechte gegen seine Abnehmer die erforderlichen Auskünfte zugeben, insbesondere die Abnehmer zu benennen und die erforderlichen Unterlagenauszuhändigen.
5.1.3. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einerVerpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
5.1.4. Eine Beeinträchtigung der Vorbehaltsware ist uns ebenso bekannt zugeben, wie Zugriffe Dritter darauf. Erlischt die Weiterveräußerungsbefugnis,ist der Kunde auf unser Verlangen verpflichtet, uns Auskunft über den Bestandder Vorbehaltsware zu erteilen und diese Ware auf unsere Aufforderung hinherauszugeben. Zur Durchsetzung des Herausgabeanspruches sind wir auchberechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Kundenzu betreten und die Vorbehaltsware wegzunehmen. Des Weiteren sind wirberechtigt, die herausgegebene Vorbehaltsware zur Befriedigung unsererAnsprüche zu verwerten, sobald wir entweder vom Vertrag zurückgetreten oder dieVoraussetzungen für die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllungeingetreten sind.
5.1.5. Übersteigt der Wert aller unserer Sicherungsrechte den Wert unsererAnsprüche gegen den Kunden um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen desKunden verpflichtet, darüber hinaus bestehende Sicherheiten freizugeben.

6. Versand, Gefahrübergang,Annahmeverzug


6.1. Ist dieVersendung der Ware vereinbart, erfolgt die Versendung ab unserem Lager an dievom Kunden angegebene Adresse, sofern vertraglich nichts Abweichendesvereinbart ist. Wir können uns auch eines Drittlieferanten bedienen, so dassdie Versendung der Ware dann direkt von diesem Lieferanten an den Kundenerfolgt, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist.

6.2. Gegenüber Unternehmerngilt:
6.2.1. Der Kunde hat jede Sendung sogleich auf äußere Unversehrtheit zuprüfen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort beim Fahrer desTransportunternehmens schriftlich anzumelden. Nachträglich reklamierteerkennbare Transportschäden können von uns nicht übernommen werden. BeiVerdacht auf Transportschäden oder fehlende Ware ist die Versandverpackung zurAnsicht durch einen Gutachter aufzubewahren. Fotos zur Beweissicherung wärenhilfreich.
6.2.2. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen aufdem Postweg geht in allen Fällen mit der Absendung der Ware bzw. Übergabe andie Lieferperson auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kundenverzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6.2.3. Gerät der Kunde mit der Annahme der Ware bzw. Leistung schuldhaft inVerzug, sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder fünf (5)Prozent des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zuverlangen.
6.2.4. Für die Dauer des schuldhaften Annahmeverzugs des Kunden sind wirberechtigt, die Ware auf Gefahr des Kunden bei uns, bei einer Spedition odereinem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat derKunde für die entstehenden Lagerkosten pro Woche pauschal EUR 20,00 netto zzgl.gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

7. Liefertermine,Lieferschwierigkeiten, Höhere Gewalt, Teillieferungen


7.1. Angabenzu Liefer- oder Leistungszeitpunkten sind unverbindlich. Verbindliche Liefer-oder Leistungstermine müssen ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
7.2. Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware oderzur Erbringung der Leistung nicht in der Lage sind, weil zur Belieferung desKunden ein Deckungsgeschäft mit einem Lieferanten geschlossen wurde und derLieferant seine vertraglichen Verpflichtungen sodann nicht erfüllt, sind wirdem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Wir informieren den Kunden indiesem Fall unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit. Falls dieBezahlung des Kaufpreises bereits erfolgt ist, wird dieser unverzüglichzurückerstattet.
7.3. Solange wir (a) auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartenoder (b) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder in unseremBetrieb (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist),behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldeteUmstände in unseren Leistungen behindert sind („höhere Gewalt“), gelten Liefer-und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemesseneAnlaufzeit nach Ende der Behinderung („Ausfallzeit“) als verlängert und esliegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. Wir teilen demKunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglichmit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an, werdenbeide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.
7.4. Wurden im Falle der Ziff. 8.2. und 8.3. im Hinblick auf die Lieferung /Leistung bereits Zahlungen durch den Kunden vorgenommen, sind diesezurückzuerstatten. Für bereits erbrachte Leistungen bzw. Lieferungen imZeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt kann jedoch der auf diese Leistungenbzw. Lieferung entfallende Teil der vereinbarten Vergütung verlangt werden. ImÜbrigen bestehen Ansprüche für beide Parteien in diesen Fällen nicht.
8.5. Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind zulässig, soweit nicht der Kundeerkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbarsind. Teillieferungen sind vom Kunden in diesen Fällen anzunehmen.

8. Untersuchungs- und Rügepflichtfür Unternehmen


GegenüberUnternehmern gilt:
Der Kundehat in Bezug auf alle unsere Lieferungen und Leistungen in Durchführung desVertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Der Kundehat die Ware demgemäß unverzüglich nach Ablieferung auf ihreMängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängelunverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitigeUntersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es seidenn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Versteckte späterentdeckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis anzuzeigen;andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. DieMängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genauzu beschreiben.

9. Sach- und Rechtsmängel; sonstigeLeistungsstörungen; Verjährung


9.1. Wirleisten nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheitder Ware und dafür, dass der Nutzung der Ware im vertraglichen Umfang durch denKunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
9.2. Gegenüber Unternehmern gilt: Die Gewähr für die Freiheitder Ware von Rechten Dritter gilt nur für das zwischen den Parteien vereinbarteBestimmungsland, in dem die Ware verwendet werden soll. Ohne ausdrücklicheVereinbarung gilt die Gewähr für das Land, in dem der Kunde seinenGeschäftssitz hat.
9.3. Bei Rechtsmängeln leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzuverschaffen wir nach unserer Wahl dem Kunden eine rechtlich zulässigeNutzungsmöglichkeit an der Ware oder an einer geänderten gleichwertigen Ware.
9.4. Bei Sachmängeln leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzuüberlassen wir nach unserer Wahl dem Kunden eine neue, mangelfreie Sache oderbeseitigen den Mangel.
9.5. Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt,angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen.
9.6. Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde vomVertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, außer es liegt einunerheblicher Mangel vor. Wir können nach Ablauf einer gesetzten Fristverlangen, dass der Kunde seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechtebinnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf gehtdas Wahlrecht auf uns über.
9.7. Erbringen wir Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzuverpflichtet zu sein, können wir hierfür Vergütung entsprechend unsererüblichen Sätze verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel erkennbar garnicht bestanden hat oder für den Kunden erkennbar nicht uns zuzurechnen ist.

10.8. Gegenüber Unternehmern gilt: Die Verjährungsfrist fürGewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw.Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) der Ware; diegleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art.Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichenoder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen von uns beruhen. Auch bei arglistigem Verschweigen desMangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten diegesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach demProdukthaftungsgesetz.

11. Haftung


11.1.Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervonausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung desLebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden,die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserergesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt fernerdie Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und aufderen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leichtfahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haften wir nur für denvertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich umSchadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit.
11.2. Ziffer 12.1. gilt auch zu Gunsten unserer gesetzlichen Vertreter undErfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
12.3 Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, dem Datenschutzrecht undsonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

12. Aufrechnung undZurückbehaltungsrecht


12.1. DasRecht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche vonuns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweitbefugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13. Vertragssprache


Vertragsspracheund Sprache für Erklärungen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages istdeutsch.

14. Salvatorische Klausel


Der Vertragbleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigenTeilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten, soweitvorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

15. Gerichtsstand, AnwendbaresRecht, Sprachfassung


15.1. GegenüberUnternehmern gilt: Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, einejuristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtlichesSondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ausVertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns der Sitz der Modulform GmbH.
15.2. Es findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss internationalerBestimmungen, wie dem UN-Kaufrecht (CISG). Verweist dieses Recht aufausländische Rechtsordnungen (Rück- und Weiterverweisungen), sind dieseVerweisungen unwirksam.
15.3. Übersetzungen dieser AGB entfalten keine rechtlich verbindliche Wirkung.Entscheidend ist immer die deutschsprachige Fassung dieser AGB.